Übernahme Schülerbeförderungskosten

Schüler-Ferien-Ticket 2024

Erstmals finanziert der Ilm-Kreis aus vom Freistaat Thüringen zugewiesenen Klimaschutzmitteln in diesem Jahr für Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im Ilm-Kreis und ohne Anspruch auf Schülerbeförderung das „Schüler-Ferien-Ticket 2024“ für die kompletten Sommerferien 2024 vom 20. Juni bis zum 31. Juli. Mit dem für die Schülerinnen und Schüler kostenfreien „Schüler-Ferien-Ticket 2024“ können alle Leistungen des ÖPNVs in Thüringen in den Sommerferien 2024 genutzt werden.
Der Antrag auf bzw. die Berechtigungskarte für ein „Schüler-Ferien-Ticket 2024“ liegt diesem Schreiben bei.
Das „Schüler-Ferien-Ticket 2024“ wird ab dem 15. Mai 2024 in den Servicecentern der IOV in Arnstadt und Ilmenau während der folgenden Öffnungszeiten gegen Vorlage des entsprechenden Antragsformulars ausgegeben:
Arnstadt, Bustreff, Erfurter Straße 33
Mo: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Di: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 12.45 Uhr bis 17.45 Uhr
Mi: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Do: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 12.45 Uhr bis 17.45 Uhr
Fr: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Ilmenau, Marktstraße 1 - 3
Mo: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Di: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 12.45 Uhr bis 17.45 Uhr
Mi: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Do: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 12.45 Uhr bis 17.45 Uhr
Fr: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Das Ticket muss zur Gültigkeit mit dem Namen der Nutzerin oder des Nutzers beschrieben werden. Der IOV behält aus verwaltungstechnischen Gründen eine Antragskopie bei Ausgabe des Tickets ein. Der Originalantrag hingegen geht zurück an die oder den Antragsteller/in. Dieser ist mit dem Ticket während der Fahrt zu Kontrollzwecken mitzuführen! Sollten Schülerinnen und Schüler über einen Schülerausweis verfügen, ist auch dieser bei Kontrolle ein geeigneter Identitätsnachweis.

 

Schülerbeförderung ("Deutschlandticket") während der Sommerferien 2024 

Das Schulverwaltungsamt des Ilm-Kreises informiert ausführlich über die Nutzungsbedingungen des Deutschlandtickets während der Sommerferien 2024. Nachzulesen hier. Für Rückfragen bitte an die Sekretariate wenden. 

 
Schülerbeförderung im Ilm-Kreis - Standort Ilmenau

Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten sind im Thüringer Schulfinanzierungsgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Ilm-Kreis in ihrer aktuellen Fassung geregelt. In unseren Merkblättern sind die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst. Bei speziellen Fragen wende dich sich bitte an das Sekretariat.

 

    

Wer einen Schülerfahrausweis von der IOV GmbH ausgestellt haben möchte (Anspruchsberechtigung siehe Merkblätter), muss einen Antrag stellen. Ohne Antrag kein Ausweis!

 

Bei der Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten beim Ilm-Kreis bitte das entsprechende Formular benutzen, verfügbar im Sekretariat oder hier (nur rückwirkend zu stellen - Antragsfristen siehe Merkblätter)!

 

Das Formular der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau (Antrag/Berechtigungskarte) findet sich hier.

 

Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten bei Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen
Die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist ersatzlos ausgelaufen. Azubis aus anderen Bundesländern erkundigen sich bitte bei ihren zuständigen Schulbehörden über entsprechende Fördermöglichkeiten.