Übernahme Schülerbeförderungskosten
Schülerbeförderung im Ilm-Kreis - Standort Ilmenau
Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten sind im Thüringer Schulfinanzierungsgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Ilm-Kreis in ihrer aktuellen Fassung geregelt. In unseren Merkblättern sind die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst. Bei speziellen Fragen wende dich sich bitte an das Sekretariat.
Merkblatt BFS BVJ ab 01_08_2022 | Merkblatt BFS BVJ ab 01_08_2023 |
Merkblatt BG ab 01_08_2022 | Merkblatt BG ab 01_08_2023 |
Merkblatt FOS ab 01_08_2022 | Merkblatt FOS ab 01_08_2023 |
Wer einen Schülerfahrausweis von der IOV GmbH ausgestellt haben möchte (Anspruchsberechtigung siehe Merkblätter), muss einen Antrag stellen. Ohne Antrag kein Ausweis!
Bei der Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten beim Ilm-Kreis bitte das entsprechende Formular benutzen, verfügbar im Sekretariat oder hier (nur rückwirkend zu stellen - Antragsfristen siehe Merkblätter)!
Das Formular des IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau (Antrag/Berechtigungskarte) findet sich hier!
Hier finden Sie die Elterninformation des Schulverwaltungsamtes zur Einführung des Deutschlandtickets ab 1. Mai 2023 mit der Bitte um Beachtung.
Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten bei Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen
Die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist ersatzlos ausgelaufen. Azubis aus anderen Bundesländern erkundigen sich bitte bei ihren zuständigen Schulbehörden über entsprechende Fördermöglichkeiten.