Schülerbeförderung
Schülerbeförderung im Ilm-Kreis - Standort Ilmenau
Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten sind im Thüringer Schulfinanzierungsgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Ilm-Kreis in ihrer aktuellen Fassung geregelt. In unseren Merkblättern sind die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst. Bei speziellen Fragen wende dich sich bitte an das Sekretariat.
Merkblatt BG ab 01. 08. 2024 |
Merkblatt FOS ab 01. 08. 2024 |
Merkblatt BFS BVJ ab 01. 08. 2024 |
Merkblatt BG ab 01. 08. 2025 |
Merkblatt FOS ab 01. 08. 2025 |
Merkblatt BFS BVJ ab 01. 08. 2025 |
Wer einen Schülerfahrausweis von der IOV GmbH ausgestellt haben möchte (Anspruchsberechtigung siehe Merkblätter), muss einen Antrag stellen. Ohne Antrag kein Ausweis!
Bei der Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten beim Ilm-Kreis bitte das entsprechende Formular benutzen, verfügbar im Sekretariat oder hier (nur rückwirkend zu stellen - Antragsfristen siehe Merkblätter)!
Das Formular der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau (Antrag/Berechtigungskarte) findet sich hier.
Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten bei Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen
Die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist ersatzlos ausgelaufen. Azubis aus anderen Bundesländern erkundigen sich bitte bei ihren zuständigen Schulbehörden über entsprechende Fördermöglichkeiten.