Neue digitale Informationsmöglichkeiten der IOV GmbH
Ab sofort informiert die IOV GmbH per WhatsApp-Kanal "IKV - kommt gut an" über Fahrplanänderungen etc. Mit der IKV Mobil App können Fahrpläne abgerufen, Verbindungen gesucht und Handytickets verwaltet werden. Nähere Informationen und die Zugangsmöglichkeiten gibt es im beigefügten Anschreiben und auf dem Plakat.
Informationen zum Schuljahreswechsel 2026/27
Ab dem 01. August 2026 sind jedoch nur noch diejenigen Fahrschülerinnen und Fahrschüler anspruchsberechtigt, die für das Schuljahr 2026/27 einen Antrag auf Schülerfahrausweis gestellt haben und über den das Schulverwaltungsamt positiv entschieden hat. Im Ausschlussprinzip werden Ablehnungsbescheide erlassen, sollte dies nicht der Fall sein.
Berücksichtigt werden können deshalb nur alle bis zum 26. Juni 2026 im Schulsekretariat eingegangenen Anträge auf Busfahrausweis.
Fahrschüler, die bis dahin keinen Antrag abgegeben haben, müssen in der Konsequenz mit einer Sperrung ihres „Deutschlandtickets“ ab dem 01. August 2026 rechnen.
Achtung: Alle im Ilm-Kreis anspruchsberechtigten Fahrschüler behalten ihre Chipkarte für das kommende Schuljahr 2026/27.
Alle erstmals anspruchsberechtigten Fahrschüler erhalten ihre Chipkarte am ersten Unterrichtstag durch die Klassenlehrer.
Es wird im Hinblick auf Ticketkontrollen eine „Übergangszeit“ bis zum 21. August 2026 gewährt. Alle in dieser Zeit als „gesperrt“ erkannten Tickets werden direkt vom Fahrpersonal der IKV eingezogen. Auf Ticketkontrollen in dieser Zeit kann nicht verzichtet werden, es erfolgen lediglich keine Sanktionen.
Im Übrigen ist eine Reaktivierung der Chipkarte nach Sperrung nur über die IKV möglich. Immer vorausgesetzt, es wurde ein Antrag auf Busfahrausweis gestellt, der vom Schulverwaltungsamt positiv entschieden werden konnte.
Bei einer hingegen durch den Ticketinhaber zerstörten Chipkarte, bei Verlust oder Beschädigung des Tickets durch den Nutzer erhebt die IKV eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro. Eine Reaktivierung oder Neuausgabe des Tickets aufgrund eines der IKV zuzuordnenden Vorfalls (bspw. defekte Chipkarte) ist kostenfrei.
Die Reaktivierung der Chipkarte muss in den Servicecentern der IKV in Arnstadt (Schulen im nördlichen Landkreis) oder Ilmenau (Schulen im südlichen Landkreis) erfolgen. Eine vorherige telefonische Vereinbarung eines Abholungstermins unter der Telefonnummer: 03677/888-90 wäre wünschenswert. Aufgrund der möglicher Weise anfallenden pauschalen Gebühr ist ein persönliches Vorsprechen im Servicecenter der IKV nötig.
Ilm-Kreis-Kinder-und-Jugendticket
Das „Ilm-Kreis-Kinder- und Jugendticket“ ist ein vergünstigtes „Deutschlandticket“ zu einem monatlichen Preis von 34,00 € für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen im Ilm-Kreis, die im Rahmen der bestehenden Schülerbeförderung keinen Schülerfahrausweis oder keine Fahrkostenerstattung vom Schulverwaltungsamt erhalten, und ihren Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis haben. Am SBSZ Arnstadt-Ilmenau gilt es für die allgemeinbildenden Bildungsgänge (BVJ, BFS, FOS, BG).
Das „Ilm-Kreis-Kinder- und Jugendticket“ wird vorerst begrenzt bis zum 31. 12. 2026 angeboten. Es kann mittels Abo-Antrag bei unserem kreislichen Verkehrsunternehmen beantragt werden. Der Abo-Antrag für das Ticket ist ab sofort hier, auf der Internetseite des kreislichen Verkehrsunternehmens (https://www.ikv-ilkmkreis.de/tickes-und-preise/antraege/) abrufbar oder kann direkt in den Servicecentern unseres kreislichen Verkehrsunternehmens in Arnstadt – Bustreff, Erfurter Straße 33 – und Ilmenau – Marktstraße 1-3 – abgeholt werden.
Da die Öffnungszeiten der beiden Servicecenter aktuell variieren können, ist es empfehlenswert, sich vorab über die Webseite unter der Rubrik „Service“ (https://www.ikv-ilmenau.de/service/servicecenter/) zu informieren.
Bei Rückfragen steht Ihnen die IKV gern unter nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Schülerbeförderung im Ilm-Kreis - Standort Ilmenau
Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten sind im Thüringer Schulfinanzierungsgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Ilm-Kreis in ihrer aktuellen Fassung geregelt. In unseren Merkblättern sind die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst. Bei speziellen Fragen wende dich sich bitte an das Sekretariat.
Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten bei Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen Die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist ersatzlos ausgelaufen. Azubis aus anderen Bundesländern erkundigen sich bitte bei ihren zuständigen Schulbehörden über entsprechende Fördermöglichkeiten.